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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 694/09 (BVerfG) |
| §§: | AO § 39 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 155 Abs. 2, AO § 179 Abs. 1, AO § 182 Abs. 1, AO § 89, AO § 85, AO § 88, EStG 1990 § 10 d, EStG 1990 § 17 Abs. 1, BGB § 158 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Aktien, Anteil, Anteilsübertragung, Zurechnung, Stichtag, Wirtschaftliches Eigentum, Bindung, Verwaltung, Zusage, Verbindliche Zusage, tatsächliche Verständigung, Verlust, Verlustrücktrag, Verlustabzug, Verlustvortrag, Feststellung, Kaufpreis, Gutachten |
| Rechtsfrage: | Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Inhalt einer verbindlichen Zusage - Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Entscheidung über die Höhe eines Verlustrücktrags - Bindungswirkung der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs - Verfassungsbeschwerde - |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 22.07.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | IX R 74/06 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 222 S. 458 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 35 56 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 18.01.2010 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 694/09 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |