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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 87/00
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) 574/72 Art. 10 Abs. 1 a, VO (EWG) 574/72 Art. 107 Abs. 6
Schlagwörter Kindergeld, Anrechnung, Ausland, Wechselkurs, Andere Leistungen
Rechtsfrage: Ist bei der endgültigen Entscheidung über die Höhe der Anrechnung ausländischer Kindergeldleistungen auf das unter Vorbehalt gezahlte Differenz-Kindergeld der zu diesem Zeitpunkt amtlich festgestellte Wechselkurs oder der Wechselkurs am Tag der Zahlung des Kindergeldes anzusetzen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.04.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 5787/98 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 878
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 58
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen