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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/08
§§: EStG § 7 g Abs. 3 Satz 2, HGB § 269
Schlagwörter Ansparabschreibung, Rücklage, Investition, Betriebserweiterung
Rechtsfrage: Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG: Betreiben einer Fotovoltaikanlage eines Elektroinstallationsunternehmens als wesentliche Betriebserweiterung i.S. des § 269 HGB. Verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts im Streitjahr als Voraussetzung für die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.12.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 1385/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 31 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2010
Erledigungs-Az: X R 21/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 00 67