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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 11
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenversicherung, Lohnsteuer, Kirchensteuer
Rechtsfrage: Grenzbetrag: Mindern Beiträge der in Ausbildung befindlichen Tochter für eine freiwillige private Altersvorsorge (Kapitallebens- , Berufsunfähigkeits- , evt. auch noch Krankenzusatzversicherung), sowie die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer die für den Erhalt des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.12.2006
Vorinstanz/AZ: VI 305/2006
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2007
Erledigungs-Az: III R 4/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 08 32