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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 11/07
§§: EStG § 33 Abs. 1, BGB § 1684 Abs. 1
Schlagwörter Kontaktpflege, Besuchskosten, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Kontaktpflege: Kosten für 13 Besuchsfahrten zu den bei der geschiedenen Ehefrau lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung? Begründet die Neuregelung des zivilen Kindschaftsrechts (nun gesetzliche Umgangspflicht gemäß § 1684 Abs. 1 BGB) nur die Zwangsläufigkeit, nicht aber die Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.12.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 1426/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 70
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision