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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1354/02 (BVerfG)
§§: AO § 160, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Empfängerbenennung, Auslandssachverhalte, Domizilgesellschaft
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Anforderungen an eine Empfängerbenennung nach § 160 AO bei Auslandssachverhalten; Qualifikation als Domizilgesellschaft.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 05.11.2001
Vorinstanz/AZ: VIII B 16/01
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2002 S. 312
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 53 10
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.06.2004
Erledigungs-Az: 2 BvR 1354/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - StEd 2004 S. 499