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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 90/98
§§: EStG § 32 Abs. 6 Satz 5, GG Art. 3,6
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Übertragung, Günstigerprüfung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungswidrige Ungleichbehandlung von getrennt lebenden oder geschiedenen gegenüber zusammenveranlagten Eltern im Hinblick auf die seit 1996 ausgeschlossene einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrages auf den Elternteil, bei dem der volle Kinderfreibetrag bei der Günstigerprüfung durch die Steuerprogression zu einer gegenüber dem Kindergeld höheren Steuerentlastung führt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.08.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 1611/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2002
Erledigungs-Az: VIII R 90/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 89