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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 9/09 (BFH) |
§§: | AO § 227 |
Schlagwörter | Erlass, Sachliche Unbilligkeit, Anschaffungskosten, Grundstück, Bestandskraft |
Rechtsfrage: | Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Billigkeitserlasses: Ist die endgültige steuerliche Nichtberücksichtigung eines Teils der Anschaffungskosten für ein Grundstück bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 30.6.2005 IV R 20/04 (BStBl II 2005 S. 758) sachlich unbillig oder war die offensichtliche Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung zumindest zweifelhaft und daher deren Anfechtung möglich und zumutbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 904/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 14 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 9/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 06 56 |