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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 21/08 (BFH)
§§: EStG § 74 Abs. 1 Satz 3, SGB VIII § 94 Abs. 3, FGO § 102 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Ermessen, Unterhalt
Rechtsfrage: Kann nach § 74 Abs. 1 EStG eine Abzweigung des Kindergeldes an den Heimträger nur erfolgen, wenn über den Anspruch auf das Kindergeld noch nicht verfügt wurde (vgl. DA-FamEStG 74.1.1. Abs. 4 Sätze 3, 4)? Besteht somit im Streitfall für die Familienkasse eine Ermessensreduzierung auf Null, da das Kindergeld bereits ausgezahlt war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 31.07.2007
Vorinstanz/AZ: 12 K 1664/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2010
Erledigungs-Az: III R 21/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 01 50