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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 80/03
§§: EStG § 50 Abs. 7, EStG § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, DBA CHE Art. 17 Abs. 2
Schlagwörter Schweiz, Steuerabzug, Künstler, Erlass, Ermessen
Rechtsfrage: Erlass eines Steuerabzugsbetrags nach § 50 Abs. 7 EStG: Ist das Finanzamt gemäß § 50 Abs. 7 EStG verpflichtet, den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG für eine Schweizer Künstlergruppe (Kulturvereinigung?) zu erlassen, weil öffentliche Mittel 1/3 der Kosten des Auftritts deckten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 31.07.2003
Vorinstanz/AZ: 11 K 7372/01 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2004
Erledigungs-Az: I R 80/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 03 95