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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 32/03 |
§§: | EStG § 32 b |
Schlagwörter | Progressionsvorbehalt, Einkünfte, Werbungskosten, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Pauschbetrag, Tarif, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Kürzung der ausländischen Einnahmen um tatsächliche Werbungskosten für Progressionsvorbehalt: Ist der Betrag der nach dem DBA LUX freigestellten Auslandseinnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, der zur Berechnung des Progressionsvorbehalts zugrunde zu legen ist, um die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten zu kürzen, auch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den inländischen Einkünften als Arbeitnehmer in Anspruch genommen worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1254/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 32/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 32 |