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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 1/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Zweitstudium, Nachqualifizierung
Rechtsfrage: Aufwendungen für eine auf sechs Kurswochen beschränkte, nicht berufsbegleitende Teilnahme an einem Abschlusskolloquium zur Nachqualifikation als Sozialpädagogin als ein dem Fachhochschulstudium -Studiengang Sozialpädagogik- gleichwertiger Abschluss vorweggenommene Werbungskosten, wenn diesem staatlichen Abschluss bereits der hierfür geforderte innerkirchliche Fachhochschulabschluss als abgeschlossene Berufsausbildung und eine sechsmonatige Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf vorausgegangen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.11.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 757/00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VI R 1/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 11 07