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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 52/02
§§: AO 1977 § 129, AO 1977 § 176, UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Versehen, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Liegt eine offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO vor, wenn der Veranlagungsbeamte des Finanzamts Textziffern des Betriebsprüfungsberichts nicht ausgewertet hat? - Führten rechtliche Überlegungen des Veranlagungsbeamten oder lediglich Versehen zur Nichtberücksichtigung des Betriebsprüfungsberichts und damit zur Gewährung des Vorsteuerabzugs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.09.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 2812/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 05 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2003
Erledigungs-Az: V R 52/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 17 44