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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/03
§§: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12
Schlagwörter Kaufvertrag, Eheleute, Fremdvergleich, AfA, Miteigentumsanteil, Schuldzinsen, Ehegatten
Rechtsfrage: Fremdvergleichsanforderungen bei Miteigentumsanteilsveräußerung an Ehefrau - Ist die Veräußerung der dem Ehemann gehörenden Miteigentumshälfte an einer Eigentumswohnung an seine Ehefrau nach dem Maßstab des Fremdvergleichs steuerlich nicht anzuerkennen und können demzufolge weder AfA auf den Kaufpreis noch Schuldzinsen für die Kaufpreisfinanzierung als Werbungskosten (§ 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgezogen werden, wenn die Ehefrau den nach Anrechnung der anteilig übernommenen Darlehensschulden verbliebenen - fremdfinanzierten - Restkaufpreis auf ein gemeinsames Girokonto der Eheleute überwiesen hat (weil ein eigenes Konto des Ehemanns nicht bestand) und dieser Betrag anschließend in Fondsanteilen angelegt wurde, über die die Eheleute nur gemeinsam verfügungsberechtigt waren (fehlender klarer und vollständiger Vermögensabfluss bei der Ehefrau bzw. Vermögenszufluss beim Ehemann)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.10.2002
Vorinstanz/AZ: 16 K 6580/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 26 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2004
Erledigungs-Az: IX R 6/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet