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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 30/09 (BFH)
§§: VwZG § 3 Abs. 1 Satz 2, AO § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO § 122 Abs. 1 Satz 3, AO § 122 Abs. 5
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Postzustellungsurkunde, Bekanntgabe, Zugang
Rechtsfrage: Wirksamkeit der Bekanntgabe mittels Postzustellungsurkunde: Ist die Bezeichnung der absendenden Dienststelle bei Zustellung mittels Postzustellungsurkunde Voraussetzung für die wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsakts? Ist die Festsetzungsfrist gewahrt, wenn zwar gegen § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG verstoßen wurde (ohne vollständigen Absender), die Postzustellungsurkunde aber tatsächlich fristwahrend in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.03.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 2926/07 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.01.2011
Erledigungs-Az: II R 30/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 12 29