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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 37/98 |
§§: | GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Mehrmütterorganschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbesteuer, Finanzielle Eingliederung |
Rechtsfrage: | Kann eine Aktiengesellschaft, die zu 31 v.H. an einer GmbH beteiligt ist und über eine BGB-Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern der GmbH einen Beherrschungsvertrag und Gewinnabführungsvertrag mit der GmbH abgeschlossen hat (Mehrmütterorganschaft), aufgrund gewerbesteuerlicher Organschaft die Verluste und das negative Gewerbekapital zu 31 v.H. anteilig bei ihrer Gewerbesteuerveranlagung erfassen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 7309/93 G |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.06.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 37/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 52 68 |