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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 38/10 (BFH) |
§§: | KStG § 37 Abs. 5, InsO § 95 Abs. 1, InsO § 96, BGB § 158 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuerguthaben, Insolvenz, Bedingung, Ausschüttung |
Rechtsfrage: | Zulässigkeit der Aufrechnung mit Körperschaftsteuerguthaben nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung des Körperschaftsteuerguthabens? Durchführung der Ausschüttung als Eintritt einer Bedingung gemäß § 95 Abs. 1 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 408/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 38/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 16 |