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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 598/12 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, EStG 1997 § 10 Abs. 3, EStG 1997 § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BVerfGG § 31 Abs. 2, BVerfGG § 35, MRK Art. 5, MRK Art. 6, MRK Art. 8, MRK Art. 14, FGO § 74, GG Art. 100 Abs. 1
Schlagwörter Einkommensteuer, Beitrag, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Weitergeltung
Rechtsfrage: Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung - Weitergeltungsanordnung des BVerfG kein Verstoß gegen GG oder EMRK - Keine Verfahrensaussetzung wegen Verfahren beim BVerfG und EGMR - Reichweite der Entscheidungsbefugnis des BVerfG und des EGMR - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 16.11.2011
Vorinstanz/AZ: X R 15/09
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 04 54
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 27.09.2017
Erledigungs-Az: 2 BvR 598/12
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen