Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-225/18 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 168, RL 77/288/EWG Art. 17 Abs. 6
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Beherbergungsleistungen, Gastronomieleistungen, Personenbeförderung, Erstattung
Rechtsfrage: Ist mit Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG sowie den Grundsätzen der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit eine Regelung wie die des Art. 88 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 11.3.2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen (Ustawa o podatku od towarów i uslug, Dz. U. 2011, Nr 177, Pos. 1054 mit späteren Änderungen, derzeit Dz. U. 2017, Pos. 1221 mit späteren Änderungen) vereinbar, wonach die vom Steuerpflichtigen erworbenen Beherbergungs- und Gastronomieleistungen, mit Ausnahme des Erwerbs von Fertiggerichten für Passagiere durch Steuerpflichtige, die Personenbeförderungsleistungen erbringen, vom Recht auf Vorsteuerabzug bzw. auf Erstattung der Steuerdifferenz ausgeschlossen sind, auch wenn diese Regelungen aufgrund des Art. 17 Abs. 6 Richtlinie 77/388/EWG in das Gesetz eingefügt wurden?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 231 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.05.2019
Erledigungs-Az: Rs C-225/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 01