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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/04 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Überstundenvergütung |
Rechtsfrage: | Arbeitszeitabhängige Vergütungsabrede mit Gesellschafter-Geschäftsführer: Stellen die an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlten Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verdeckte Gewinnausschüttungen oder Betriebsausgaben dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1009/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 14 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 24/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 08 14 |