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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 45/04 |
§§: | InvZulG § 3 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 5 |
Schlagwörter | Pflegeheim, Betreutes Wohnen, Wohnzwecke, Wohnung, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Abgrenzung Pflegezimmer und "betreutes Wohnen": Dient ein Gebäude Wohnzwecken, wenn einzelne Pflegezimmer ohne Kücheneinrichtung (vorhandene Anschlüsse!) und ohne Bad vermietet werden, keiner der Bewohner einen eigenen Haushalt führt und die Service- und Pflege-/Betreuungsleistungen das Mietverhältnis überlagern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4015/02 I |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 45/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 19 85 |