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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 45/08 (BFH)
§§: AO § 122 Abs. 1 Satz 3, AO § 122 Abs. 7 Satz 2, AO § 152
Schlagwörter Bekanntgabe, Ehegatten, Verspätungszuschlag, Ermessen
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen und deren ordnungsgemäße Bekanntgabe durch Übermittlung nur einer Ausfertigung an den Bevollmächtigten, wenn nur vom Ehemann der zusammen veranlagten Ehegatten eine sog. "gespaltene Bekanntgabevollmacht" erteilt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.04.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 1942/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2009
Erledigungs-Az: X R 45/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 18