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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 26/04
§§: EStG 1999 § 2 Abs. 3, GG Art. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14, GG Art. 20
Schlagwörter Mindestbesteuerung, Verlustabzug, Verfassungsmäßigkeit, Nettoprinzip, Verlustverrechnung, Leistungsfähigkeit, Vertrauensschutz, Halbteilungsgrundsatz
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Verlustausgleichs (§ 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002) -hier: hinsichtlich des Verlustes aus Vermietung und Verpachtung, der auch auf erhöhten Absetzungen gemäß § 7 Abs. 5 EStG beruht-? - Verletzt die Regelung das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, liegt ein Eingriff in die Eigentumsgarantie vor, ist der sog. Halbteilungsgrundsatz verletzt oder der Vertrauensschutz, wenn der Verlust auf einer Investitionsplanung aus dem Jahr 1995 beruht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.02.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 5227/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 24 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2011
Erledigungs-Az: IX R 70/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlagebeschluss an das BVerfG vom 6.9.2006 - XI R 26/04 - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt - abgegeben an IX. Senat - neues AZ: IX R 70/04 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 04