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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 1/05
§§: KStG § 37 Abs. 2, KStG § 47 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 253 Abs. 1 Satz 2, KStG § 14
Schlagwörter Organschaft, Klagebefugnis, Abzinsung, Verbindlichkeit, Imparitätsprinzip
Rechtsfrage: 1. Klagebefugnis im Organkreis: Ist eine Organträgerin bei einer Klage der Organgesellschaft gegen die Feststellung gemäß § 47 Abs. 1 KStG der Organgesellschaft ebenfalls klagebefugt (wegen der eventuellen mittelbaren Auswirkung auf die eigene Feststellung nach § 47 Abs. 1 KStG)? - 2. Abzinsung von Sozialplanverbindlichkeiten: Sind Verbindlichkeiten aus einem Sozialplan vor Geltung des "Abzinsungsgebotes" in § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG n.F. abzuzinsen, weil die Zahlungen an die vom Sozialplan betroffenen Arbeitnehmer teilweise erst Jahre später erfolgen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.11.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 3922/02 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 11 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2005
Erledigungs-Az: I R 1/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 19 83