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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-674/18 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 3 |
| Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Atomgesetz |
| Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - das Schreiben der Europäischen Kommission vom 4.7.2018 im Beihilfenverfahren State aid SA.51169 (2018/PN) - 16 Atomgesetz-Änderungsgesetz (16. AtG-Novelle) für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 25 S. 51 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 11.07.2019 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-674/18 |