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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 44/03
§§: DBA-Schweiz Art. 10, EStG § 50 d, KStG § 52
Schlagwörter Schweiz, Dividende, Freistellungsbescheid, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuervergütung
Rechtsfrage: Ablehnung eines Freistellungsbescheids i.S. des § 50 d EStG: Kann das FA die Kapitalertragsteuer einer Schweizer Holding (die zu mehr als 20 v.H. an einer inländischen GmbH beteiligt ist), die auf die Vergütung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags der GmbH gemäß § 52 KStG für 1990 einbehalten worden ist, nur bis auf einen Betrag von 5 v.H. freistellen, weil es sich bei der Körperschaftsteuervergütung auch um Dividenden i.S. des Art. 10 DBA-Schweiz handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 02.04.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 5994/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 31 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2004
Erledigungs-Az: I R 44/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 21 40