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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 24/01
§§: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 3
Schlagwörter Aktienoption, Ausübung, Arbeitslohn, Tarifermäßigung, Zusammenballung
Rechtsfrage: Stellt der geldwerte Vorteil aus der Ausübung der für den Zeitraum eines Jahres (1993) überlassenen und nach Ablauf von 54 Monaten ausgeübten Option zum Erwerb von verbilligt überlassenen Aktien eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit und damit verbunden eine Zusammenballung von Einkünften dar, die gemäß § 34 Abs. 3 EStG ermäßigt zu besteuern ist, oder handelt es sich um eine zusätzliche Entlohnung für das Jahr 1993 und damit um laufenden Arbeitslohn? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.12.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 2270/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2006
Erledigungs-Az: VI R 24/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 53