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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 16/15 (BFH) |
§§: | AO § 176 Abs. 1 Nr. 3, UStG 1999 § 14, UStG 2005 § 14 c Abs. 1, UStG 1999 § 17 Abs. 1, UStG 1999 § 15 |
Schlagwörter | Rechnungsberichtigung, Änderung der Rechtsprechung, Steuerbescheid, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne die Rechtsprechungsänderung gestanden hätte, wenn der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das BFH-Urteil vom 2.4.1998 V R 34/97 (BFHE 185 S. 536, BStBl 1998 II S. 695) § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen steht? - 2. Ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu berichtigen, wenn der Leistende seine Rechnung mit dem unrichtigen Umsatzsteuerausweis berichtigt und im Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung die Änderung des Umsatzsteuerbescheids möglich gewesen wäre? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 238/13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.03.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 16/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 70 |