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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-444/10 (EuGH)
§§: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Abs. 8, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 5
Schlagwörter EG, EU, Gesamtvermögen, Umsatzsteuer, Vermietung, Geschäftsveräußerung im Ganzen
Rechtsfrage: 1. Liegt eine "Übertragung" eines Gesamtvermögens i.S. von Art. 5 Abs. 8 der RL 77/388/EWG vor, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Einzelhandelsgeschäfts an einen Erwerber übereignet und ihm das in seinem Eigentum stehende Ladenlokal lediglich vermietet? - 2. Kommt es dabei darauf an, ob das Ladenlokal durch einen auf lange Dauer abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung überlassen wurde oder ob der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und von beiden Parteien kurzfristig kündbar ist?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.07.2010
Vorinstanz/AZ: XI R 27/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 27 00
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.11.2011
Erledigungs-Az: Rs C-444/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 39 84