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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 72/09 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, AufenthG § 25 Abs. 3, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Duldung, Erwerbsunfähigkeit, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c i.V.m. § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG: Hat eine erwerbsunfähige äthiopische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist, einen Anspruch auf Kindergeld? Evtl. aus Art. 28 bzw. Art. 26 Abs. 5 der Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2158/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 72/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 19 07 |