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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 50/09 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1, StromStG § 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Produzierendes Gewerbe |
Rechtsfrage: | Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden? Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EnergieStG nicht vor, weil das eingesetzte Erdgas selbst nicht an den chemischen Prozessen teilnimmt, sondern lediglich der Befeuerung (Verheizen) dient? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 60/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 50/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 40 58 |