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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 2/08 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 9 Abs. 2 Satz 1 Fassung: 2006-07-19, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1, BVerfGG § 80 Abs. 1 |
Schlagwörter | Entfernungspauschale, Pendlerpauschale, Werkstorprinzip, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Werbungskosten, Arbeitnehmer, Abzugsverbot, Verfassung, gemischte Aufwendungen, Lebensführung, Familie |
Rechtsfrage: | Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. - Normenkontrollverfahren - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 10.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | VI R 17/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStR 2008 S. 188 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 08 35 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2008 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 43 42 |