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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 13/15 (BFH) |
§§: | EStG § 70 Abs. 2, AO § 169 Abs. 1, AO § 171 Abs. 7 |
Schlagwörter | Kindergeld, Türkei, Wohnort, Ausland, Festsetzungsfrist, Verjährung |
Rechtsfrage: | 1. Kann Kindergeld für Kinder, die in der Türkei zur Schule gehen, an die in Deutschland lebende Mutter gezahlt werden? - 2. Darf Kindergeld für die Jahre 2002 bis 2007 zurück gefordert werden oder ist bereits Festsetzungsverjährung eingetreten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 102/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 02 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2015 |
Erledigungs-Az: | V R 13/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 04 91 |