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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 55/03 |
| §§: | EStG § 3 Nr. 9, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Abfindung, Entschädigung, Wahlrecht, Tarifbegünstigung |
| Rechtsfrage: | Hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, auf welche Beträge § 3 Nr. 9 EStG anzuwenden ist, wenn neben laufenden Vorruhestandszahlungen auch eine einmalige Ausgleichszahlung geleistet wird, mit der Folge, dass für die Einmalzahlung die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 22.07.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1081/99 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1593 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 47 92 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.06.2004 |
| Erledigungs-Az: | XI R 55/03 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 12 |