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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/12 (BFH)
§§: GewStG 1999 § 8 Nr. 7 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3
Schlagwörter Hinzurechnung, Pachtzins, Betriebsverpachtung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehen
Rechtsfrage: 1. Hinzurechnung von Pachtzinsen zum Gewerbeertrag: Liegt auch dann eine Betriebsverpachtung im gewerbesteuerlichen Sinne vor, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage (hier: Betriebsgrundstück) zum einen nicht im zivilrechtlichen Eigentum der Verpächterin steht und zum anderen nicht mit verpachtet wurde, sondern der Pächterin im Wege eines stillschweigenden unentgeltlichen Gesellschafterbeitrags überlassen wurde? - 2. Liegt in der Ausreichung eines Darlehens, welches von der Klägerin einem Dritten ausschließlich im Interesse einer Gesellschafterin gewährt wurde, eine verdeckte Gewinnausschüttung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.03.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 12022/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 22 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2013
Erledigungs-Az: I R 37/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 60