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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 33/04 |
§§: | EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 10, EStG 2002 § 13 Abs. 5 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundstücksentnahme, Altenteilerwohnung |
Rechtsfrage: | Scheitert die steuerfreie Entnahme eines Grundstücks aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen i.S. des § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG 1997 (jetzt: § 13 Abs. 5 EStG 2002), auf dem eine Altenteilerwohnung errichtet worden ist, daran, dass diese Altenteilerwohnung zunächst an die Eltern des Landwirtsehegatten vermietet worden ist und nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken des Altenteilers genutzt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 523/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 33 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.10.2005 |
Erledigungs-Az: | IV R 33/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 01 76 |