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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 45/15 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a Abs. 1, UStG § 6 a Abs. 4, UStDV § 17 a Abs. 2
Schlagwörter Innergemeinschaftliche Lieferung, Organschaft, Steuerfreiheit, Vertrauensschutz, Belegnachweis, Verbringen
Rechtsfrage: 1. Handelt es sich bei den Fahrzeuglieferungen einer Organgesellschaft um steuerfreie Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i.V.m. § 6 a UStG und wenn ja, kommt die Vertrauensschutzregelung des § 6 a Abs. 4 UStG zur Anwendung? - 2. Lehnt das FG den Belegnachweis für die Steuerfreiheit nach § 6 a UStG zurecht ab, da die Verbringensnachweise nach § 17 a Abs. 2 UStDV fehlen, denn die Verbringensnachweise seien nicht vom Abholer, sondern vom Geschäftsführer des Abnehmers unterschrieben worden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.04.2015
Vorinstanz/AZ: 2 K 1430/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.08.2016
Erledigungs-Az: V R 45/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 08