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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 3/07 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, FGO § 96 Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 6 | 
| Schlagwörter | Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch, Eigennutzung, Fremdnutzung, Grundförderung, Vorkostenabzug, Reparaturkosten | 
| Rechtsfrage: | Vorweggenommene Werbungskosten und Steuerbegünstigung gemäß § 10 e EStG bei Vorbehaltsnießbrauch: 1. Sind die Reparaturaufwendungen des Eigentümers eines mit einem lebenslangen Vorbehaltsnießbrauch zu Gunsten seiner Eltern belasteten Mehrfamilienhauses bei zugesagter vorzeitiger - aber wegen krankheitsbedingten Todes der Vorbehaltsnießbraucher nicht vollzogener - Aufhebung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? - 2. Grundförderung gemäß § 10 e Abs. 1 und Vorkostenabzug gemäß § 10 e Abs. 6 EStG für die vom Eigentümer ausgebaute und zu eigenen Wohnzwecken genutzte Dachgeschosswohnung trotz des für die Eltern bestehenden Vorbehaltsnießbrauchs (keine vom Vorbehaltsnießbraucher abgeleitete Fremdnutzung, sondern Nutzungsbefugnis kraft Stellung als Eigentümer)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.11.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 413/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 04 79 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.02.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 3/07 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 21 42 | 
