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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 68/09 (BFH) |
§§: | KStG § 17 Satz 2 Nr. 2, KStG § 14, AktG § 302 |
Schlagwörter | Organschaft, GmbH, Konzern, Gewinnabführung, Vertrag |
Rechtsfrage: | Ist § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG dahingehend auszulegen, dass die Organschaft im GmbH-Konzern eine ausdrückliche, formgebundene Vereinbarung im Sinne des § 302 Abs. 3 AktG voraussetzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4779/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 68/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 15 61 |