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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 63/02 |
§§: | UStG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UStG § 3 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 |
Schlagwörter | Duty-free-Shop, Ausfuhrlieferung, Ort der Lieferung, Reisende, Beförderung |
Rechtsfrage: | Stellt der Verkauf von Waren in Duty-free-Shops nur dann eine steuerfreie Ausfuhrlieferung i.S. des § 6 UStG dar, wenn der Abnehmer seinen Wohnort im Drittlandsgebiet hat und dies vom Verkäufer nachgewiesen wird? Steht die Erfordernis des Abnehmernachweises im Einklang mit der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG? Ist der gesetzlich geforderte Abnehmernachweis unverhältnismäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VI 86/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 646 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 25 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.11.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 63/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 12 75 |