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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 7/99 (BVerfG)
§§: EStG 1996 § 17 Abs. 2 S. 4, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Verlust, Verfassung, Veräußerungsverlust
Rechtsfrage: Ist § 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 22 b JStG 1996 vom 11.10.1995 mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar, als Veräußerungsverluste aus innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung entgeltlich erworbenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von der einkommensteuerlichen Berücksichtigung auch dann ausgeschlossen sind, wenn der Steuerpflichtige vor dem Erwerb noch nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligt war und der Erwerb der Anteile zur Begründung einer wesentlichen Beteiligung geführt hat?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.06.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 5776/98 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 977
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 01 44
Erledigungs-Vermerk: Das Finanzgericht Münster hat den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 11.6.1999 (4 K 5776/96 E) durch Beschluss vom 27.12.2000 aufgehoben. Das Verfahren ist damit erledigt.