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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 45/00 |
§§: | NATO-Truppenstatut, TruppenZG § 1, TruppenZG § 4, ZK Art. 82, ZK Art. 203 |
Schlagwörter | NATO, Truppe, Truppenzollgesetz |
Rechtsfrage: | Art. 16 des Ergänzungsabkommens zum NATO-Hauptquartiere-Protokoll i.V.m. der Verwaltungsvereinbarung vom 4.3.1970 als Rechtsgrundlage für einen abgabenbegünstigten Warenbezug durch deutsche NATO-Soldaten? Anwendbarkeit der §§ 1 und 4 des Truppenzollgesetzes nach der Aufhebung des Zollgesetzes? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 V 5196/99 A |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2000 |
Erledigungs-Az: | VII B 45/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 35 |