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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 82/08 (BFH) |
§§: | EStG § 70 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, EStG § 64 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Haushaltsaufnahme, Leistungsempfänger, Weiterleitung, Erstattung, Rückforderung |
Rechtsfrage: | Ist der tatsächliche Empfänger des Kindergeldes (die Mutter, in deren Haushalt die Kinder leben) dann nicht Leistungsempfänger i.S. von § 37 Abs. 2 AO, wenn die Familienkasse aufgrund Zahlungsanweisung durch den Erstattungsberechtigten (Vater und Antragsteller) auszahlt? Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterleitung des Kindergeldes an die nachrangig Berechtigte (vgl. DA-FamEStG Nr. 64.4 Abs. 3 und 4)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2008 |
Vorinstanz/AZ: | IV 267/2006 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 07 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 82/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 03 22 |