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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 32/02 |
| §§: | DBA-Italien Art. 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 3 Nr. 9 |
| Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Abfindung, Ausland |
| Rechtsfrage: | Unterliegen zusätzliche Zahlungen an einen leitenden Angestellten für Tätigkeiten im Ausland (u.a. Italien) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der inländischen Besteuerung? Liegen teilweise nach § 3 Nr. 9 EStG steuerbefreite Abfindungen vor? |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 18.12.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 1769/97 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 05 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.11.2002 |
| Erledigungs-Az: | I B 32/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde teilweise unzulässig, teilweise begründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 23 |