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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 70/10 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Kündigung, Mietvertrag
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht: Muss der Vermieter eines Gewerbeobjekts bei Zahlungsverzug des Mieters den Mietvertrag kündigen, um seine Einkünfteerzielungsabsicht zu erhalten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 24.02.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 894/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2013
Erledigungs-Az: IX R 70/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 16 70