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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 28/12 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berechtigter, Haushalt, Polen, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Bestimmung des Kindergeldberechtigten für ein in Polen bei der Großmutter lebendes minderjähriges Kind: Hat eine polnische Staatsangehörige, die in Deutschland lebt, für ihr in Polen bei der Großmutter lebendes minderjähriges Kind, für das die Großmutter keinen Antrag auf Annahme an Kindes Statt gestellt hat und ebenso wie die Kindsmutter keine polnischen Familienleistungen erhält, Anspruch auf deutsches Kindergeld in voller Höhe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.05.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 3768/10 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1562
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2016
Erledigungs-Az: XI R 28/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 28/12 ruht gemäß Beschluss vom 22.9.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Trapkowski durch Urteil vom 22.10.2015 C-378/14 = SIS 15 28 09 wird das Verfahren XI R 28/12 fortgeführt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 48