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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 61/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Liebhaberei, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Übergangsgewinn, Stille Reserven, Umlaufvermögen, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Ist der Übergangsgewinn, der sich aufgrund des erforderlichen Wechsels der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich ergibt, unter Einbeziehung der stillen Reserven des Umlaufvermögens zu ermitteln, weil ein zunächst einkommensteuerlich relevanter Einzelhandel mit Modelleisenbahnen und Spielwaren von einem bestimmten Zeitpunkt an der Liebhaberei zugeordnet wurde? Zu welchem Zeitpunkt hat die Versteuerung des Übergangsgewinns zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.09.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 2294/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2016
Erledigungs-Az: X R 61/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 15 15