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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 17/01
§§: EStG § 22 Nr. 4, EStG § 22 Nr. 1, AbgG § 38, GG Art. 14
Schlagwörter Abgeordneter, Altersentschädigung
Rechtsfrage: Unterliegt die einem ehemaligen Bundestagsabgeordneten gem. § 38 Abs. 2 AbgG zustehende einheitliche Altersentschädigung in voller Höhe der Besteuerung nach § 22 Nr. 4 EStG oder ist diese, soweit sie auf eigenen Beitragsleistungen beruht, gem. § 22 Nr. 1 EStG nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern - Ist § 38 AbgG bzw. § 22 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Teil der Altersentschädigung, der rechnerisch dem Ruhegeldanspruch nach dem Diätengesetz 1968 entspricht, nach § 22 Nr. 1 EStG und nur der überschießende Betrag nach § 22 Nr. 4 EStG besteuert wird? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.01.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K 6314/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2003
Erledigungs-Az: IX R 17/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 73