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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 59/98 | 
| §§: | AO 1977 § 182 Abs. 3, AO 1977 § 171 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Feststellung, Berichtigung | 
| Rechtsfrage: | Strittig ist, ob ein berichtigender Feststellungsbescheid gem. § 182 Abs. 3 AO 1977 ergehen durfte. - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.04.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 924/97 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1380 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.09.1999 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 59/98 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 04 44 | 
