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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 60/14 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1587 o
Schlagwörter Versorgungsausgleich, Abfindung, Verzicht, Ehescheidung, Vorweggenommene Werbungskosten, Sonstige Einkünfte
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für eine gemäß § 1587 o BGB geleistete Ausgleichszahlung, die der Kläger an seine geschiedene Ehefrau als Gegenleistung für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich erbracht hat, als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 05.06.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1171/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 29 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2016
Erledigungs-Az: X R 60/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 31