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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 19/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Vergleich, Baumängel |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem zweiten Zivilprozess wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufgrund nicht ordnungsgemäßer Baumängelbeseitigung an der selbstgenutzten Doppelhaushälfte als Ergebnis eines Vergleichs aus dem ersten Zivilprozess angefallene Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 60/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 19/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 79 |