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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 41/12 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Verpflegungsmehraufwand, Einsatzwechseltätigkeit, Auswärtstätigkeit, Entleiher, Hafen |
Rechtsfrage: | Ist die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG bei dem Ansatz der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eines (Hafen-) Leiharbeiters anzuwenden, der seine Arbeitsleistung nach täglicher Orderabfrage bei verschiedenen Vertragsfirmen (Entleiher) im großräumigen Hafengebiet erbringt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 216/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 41/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 20 31 |