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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 33/97 |
§§: | EStG § 9a Nr. 1, EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1b, EStG § 34 |
Schlagwörter | Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Aufteilung, Entschädigung, Arbeitslohn |
Rechtsfrage: | Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (tatsächliche Werbungskosten sind im Streitfall nicht angefallen) bei Bezug von laufendem Arbeitslohn und einer Entschädigung im Verhältnis der jeweiligen steuerpflichtigen Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufzuteilen ? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 317/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 795 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 97 18 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.08.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 33/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet - ohne Begründung |