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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1935/04 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG 1997 § 23 Abs. 3 Satz 4, AO 1977 § 363 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Privates Veräußerungsgeschäft, Aufhebung, Einspruchsentscheidung, Einspruch, Isolierte Aufhebung, Isolierte Rechtsbehelfsentscheidung, Ruhen des Verfahrens, Spekulation, Verlustausgleich, Verlust, Wertpapier
Rechtsfrage: Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998 - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.07.2004
Vorinstanz/AZ: IX R 13/01
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 206 S. 316
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 35 31
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.05.2006
Erledigungs-Az: 2 BvR 1935/04
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen