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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 58/05
§§: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j
Schlagwörter Unterricht, Steuerfreiheit, Fortbildung, Seminar
Rechtsfrage: 1. Sind die Umsätze eines Rechtsanwalts und Steuerberaters - mit langjähriger Hochschultätigkeit als Honorarprofessor - aus seiner Tätigkeit als Referent im Rahmen eintägiger, von Steuerberaterkammern veranstalteter Fortbildungsseminare nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreit, wenn er als Referent - wie dies für Hochschulseminare üblich ist - konkrete Beispiele bildet und gemeinsam mit den Seminarteilnehmern (praktizierende Steuerberater) Problemlösungen erarbeitet, die Zahl der Teilnehmer pro Seminar auf 40 bis 50 Personen begrenzt ist und die ganztägig - von 9.00 bis 17.00 Uhr - veranstalteten Seminare regelmäßig acht "Unterrichtsstunden" zu je 45 Minuten umfassen und somit ein umfangreicher Themenkomplex ausführlich und anhand von praktischen Fallbeispielen im ständigen Dialog mit den Teilnehmern behandelt werden kann? - 2. Setzt die Annahme von Unterricht i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG voraus, dass die Wissensvermittlung stundenweise regelmäßig wiederkehrend - z.B. einmal oder mehrmals wöchentlich - über einen gewissen Zeitraum stattfindet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.08.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 2708/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 46 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.04.2008
Erledigungs-Az: V R 58/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 27 44