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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 46/04 | 
| §§: | UStG 1993 § 4 Nr. 16, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b | 
| Schlagwörter | Steuerfreiheit, Personalgestellung, Entgelt, Heilbehandlung, Krankenhaus, Umsatzsteuer | 
| Rechtsfrage: | Sind die vereinnahmten Entgelte für die als Dienstleistung anzusehende Personalgestellung wegen der Verbundenheit mit der Krankenhausbehandlung steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG, wenn ein Krankenhaus einer in den Räumlichkeiten des Krankenhauses angesiedelten radiologischen Praxisgemeinschaft zur Bedienung des im Eigentum der Gemeinschaft stehenden Computertomographen und des Kernspintomographen medizinisch-technische Hilfskräfte überlässt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.02.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 2190/01 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1799 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 37 60 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.01.2006 | 
| Erledigungs-Az: | V R 46/04 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 47 | 
